
Koranol Ib
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Insektenschutz
Spezialprodukt gegen holzzerstörende Insekten. Zur Bekämpfung und Vorbeugung.
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Gefahr für die Gesundheit
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Gefahr für die Umwelt
Signalwort: Gefahr
Bitte beachten Sie die H- und P-Sätze gemäß den Sicherheitshinweisen.
Zur Bekämpfung (Ib) und Vorbeugung (Iv) von Befall durch holzzerstörende Insekten (Hausbock, Nage- und Splintholzkäfer) in tragenden und nicht tragenden Holzbauteilen nach DIN 68800-3,4.
Für Dachstühle, Holzkonstruktionen, Treppen, Türen, Möbel, Antiquitäten, Fachwerkhäuser, Blockhauskonstruktionen. Für Hart- und Weichhölzer geeignet.
Bekämpfungsmaßnahmen bei tragenden oder verstärkenden Holzkonstruktionen statisch wichtigen Holzbauteile sowie die Behandlung eines Insektenbefalls großer Flächen oder wertvoller Holzgegenstände dürfen ausschließlich durch im Holzschutz erfahrene Fachleute ausgeführt werden.
Zugelassenes Biozidprodukt gemäß Verordnung (EU) 528/2012.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Eigenschaften | Geruchsarm, Aromatenfreies Lösemittel, Schützt dauerhaft vor Neubefall |
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Produktart | Bekämpfungsprodukt |
Anwendungsverfahren | Streichen, Rollen, Bohrlochtränkung, Sprühen |
Anwendungsbereich | Bekämpfung / Bautensanierung |
Produkttyp | Anwendungsfertig |
UFI | U551-80C5-S00Q-A48M |
- EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
- EUH208: Enthält (Name des sensibilisierenden Stoffes). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
- H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
- H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
- P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
- P262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
- P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P301+P310.0: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
- P331: KEIN Erbrechen herbeiführen.
- P391: Ausgetretene Mengen auffangen.
- P405: Unter Verschluss aufbewahren.
- P501.0: Inhalt/ Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen/ regionalen/ nationalen/ internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
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